Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite 

Der Energieausweis informiert Interessenten über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Auf einen Blick erfährt er das Wesentliche über die Energieeffizienz einer Immobilie.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Im Rahmen eines Exklusiv-Auftrags kümmern wir uns selbstverständlich um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage hierfür ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch in den letzten drei Jahren.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Chalet Immobilien regelt alles. Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Im Rahmen eines Makler-Alleinauftrags lassen wir für Ihr Objekt (sofern noch nicht vorhanden) einen entsprechenden Energieausweis erstellen.

Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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